Geblitzt – was tun?

Post von der Bußgeldstelle erhalten?
Ich prüfe Ihr Blitzerfoto und das Messprotokoll auf Fehler, um Punkte und Fahrverbote für Sie abzuwenden.

Geblitzt – was tun nach einem Blitzer?

Viele Autofahrer erleben es im Straßenverkehr: Ein kurzer Lichtblitz und die Vermutung liegt
nahe, dass ein Blitzer ausgelöst hat. In dieser Situation stellen sich viele Betroffene die
Frage, welche Konsequenzen drohen und wie sie sich richtig verhalten sollten.


Grundsätzlich bedeutet ein Blitzer zunächst nur, dass eine mögliche
Geschwindigkeitsüberschreitung oder ein anderer Verkehrsverstoß festgestellt wurde. Ob
tatsächlich ein Bußgeld verhängt wird, entscheidet sich erst später im Bußgeldverfahren.
Zunächst wird die Messung ausgewertet und anschließend geprüft, wer das Fahrzeug zum
Zeitpunkt des Verstoßes geführt hat.


Für Betroffene ist es wichtig zu wissen, dass sie nach einem Blitz zunächst nichts
unternehmen müssen. Erst wenn Post von der Bußgeldstelle eintrifft, wird das Verfahren
konkret.

Was passiert nach dem Blitzen?

Nach einer Geschwindigkeitsmessung oder einem Rotlichtverstoß wird das Messfoto von der
zuständigen Behörde ausgewertet. Anhand des Kennzeichens wird zunächst der Halter des
Fahrzeugs ermittelt.


In vielen Fällen erhält der Fahrzeughalter anschließend einen sogenannten
Anhörungsbogen. In diesem Schreiben wird der Betroffene darüber informiert, welcher
Verkehrsverstoß ihm vorgeworfen wird. Gleichzeitig erhält er Gelegenheit, sich zu dem
Vorwurf zu äußern.
Die Behörde versucht in diesem Stadium insbesondere festzustellen, wer das Fahrzeug
tatsächlich gefahren hat. Erst wenn der Fahrer identifiziert wurde oder die Behörde davon
ausgeht, dass der Halter selbst gefahren ist, wird ein Bußgeldbescheid erlassen.

Muss man auf den Anhörungsbogen reagieren?


Der Anhörungsbogen dient in erster Linie dazu, dem Betroffenen rechtliches Gehör zu
gewähren. Grundsätzlich besteht jedoch keine Pflicht, sich selbst zu belasten. Betroffene
müssen daher keine Angaben zur Sache machen.


In vielen Fällen beschränken sich Betroffene darauf, ihre persönlichen Daten zu überprüfen
oder gegebenenfalls zu korrigieren. Angaben zum Tatvorwurf selbst sind hingegen nicht
zwingend erforderlich.


Gerade wenn Zweifel bestehen, ob man selbst gefahren ist oder ob die Messung korrekt
durchgeführt wurde, kann es sinnvoll sein, zunächst keine inhaltliche Stellungnahme
abzugeben.


Welche Strafen drohen nach einem Blitzer?

Die möglichen Konsequenzen hängen davon ab, wie stark die zulässige Geschwindigkeit
überschritten wurde und ob der Verstoß innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften
stattgefunden hat.
Bei geringfügigen Überschreitungen handelt es sich häufig um Verwarnungen mit einem
vergleichsweise niedrigen Bußgeld. Bei höheren Geschwindigkeitsüberschreitungen können
jedoch deutlich strengere Konsequenzen drohen. Dazu gehören höhere Bußgelder, Punkte
im Fahreignungsregister und in schwereren Fällen auch ein Fahrverbot.
Die konkrete Höhe der Sanktionen richtet sich nach dem aktuellen Bußgeldkatalog.

Kann man gegen einen Blitzer vorgehen?

Nicht jede Geschwindigkeitsmessung ist automatisch fehlerfrei. Messgeräte müssen
regelmäßig geeicht werden und dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen eingesetzt
werden. Auch bei der Bedienung der Geräte müssen bestimmte Vorgaben eingehalten
werden.
In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass Messungen fehlerhaft sind oder dass sich
Zweifel an der Identifizierung des Fahrers ergeben. Erst durch eine Akteneinsicht kann
geprüft werden, ob das Verfahren rechtlich angreifbar ist.
Ein im Verkehrsrecht tätiger Anwalt kann die Messunterlagen überprüfen und beurteilen, ob
sich ein Einspruch gegen einen späteren Bußgeldbescheid lohnt.


Fazit

Wer geblitzt wurde, sollte zunächst Ruhe bewahren. Ein Blitzer bedeutet nicht automatisch,
dass ein Bußgeldbescheid erlassen wird. Erst wenn ein Anhörungsbogen oder ein
Bußgeldbescheid zugestellt wird, wird das Verfahren konkret.
Spätestens bei einem Bußgeldbescheid kann es sinnvoll sein, den Vorwurf rechtlich prüfen
zu lassen. Gerade bei drohenden Punkten im Fahreignungsregister oder einem Fahrverbot
lohnt sich eine sorgfältige Überprüfung des Verfahrens.

Anhörungsbogen erhalten?
Jetzt richtig reagieren.

Machen Sie keine Angaben, die Sie später belasten könnten. Senden Sie mir Ihren Bescheid zu – ich übernehme die Korrespondenz mit der Behörde.