Verkehrsstrafrecht — Verteidigung bei Verkehrsdelikten

Verkehrsstraftaten können existenzbedrohende Folgen haben. Ich verteidige Sie diskret und entschlossen — von der ersten Vorladung bis zum rechtskräftigen Urteil.

Vorwurf der Fahrerflucht? – Handeln Sie jetzt richtig

Strafverfahren, Punkte oder drohender Führerscheinentzug? Ich entwickle die optimale Verteidigungsstrategie für Ihren Fall.

Einsicht in die Ermittlungsakte & Prüfung der Vorwürfe

Abwendung oder Reduzierung von Fahrverboten

Verteidigung bei Sach- und Personenschäden

Kommunikation mit Polizei und Staatsanwaltschaft

Trunkenheit im Verkehr? – Sichern Sie Ihre Mobilität

Alkohol oder Drogen am Steuer? Ob Ordnungswidrigkeit oder Straftat – ich prüfe die Messverfahren und kämpfe für Ihren Führerschein.

Prüfung von Atemalkohol- und Bluttestergebnissen

Strategie zur Vermeidung von Sperrfristen & MPU

Verteidigung bei Erstverstößen und Wiederholungstätern

Vertretung gegenüber Fahrerlaubnisbehörde & Staatsanwaltschaft

Gefährdung des Straßenverkehrs?
– Verteidigung ist entscheidend

Ein riskantes Manöver oder ein Vorfahrtfehler wird schnell zur Straftat. Ich prüfe, ob tatsächlich eine "konkrete Gefahr" vorlag und schütze Sie vor harten Sanktionen.

Verteidigung bei "Rücksichtslosigkeit" & groben Fehlern

Abwendung von Führerscheinentzug und Sperrfristen

Akteneinsicht: Prüfung von Zeugenaussagen & Polizeiberichten

Strategien zur Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit

Vorwurf der Nötigung? – Ruhe bewahren und prüfen

Dichtes Auffahren oder Ausbremsen ist noch keine Nötigung. Ich prüfe die Beweislast und helfe Ihnen, ein Strafverfahren und den Verlust des Führerscheins zu verhindern.

Verteidigung bei Vorwurf von Drängeln & Lichthupe

Prüfung von Dashcam-Aufnahmen & Zeugenaussagen

Abwehr von Fahrverboten und Entzug der Fahrerlaubnis

Strategien zur Einstellung des Verfahrens
(oft mangels öffentlichem Interesse)

Fahren ohne Fahrerlaubnis? – Strafbefehl abwenden

Ob trotz Fahrverbot, nach Entzug oder ohne deutschen Führerschein:
Ich prüfe die Rechtslage und kämpfe gegen lange Sperrfristen und hohe Geldstrafen.

Verteidigung bei Fahren trotz Fahrverbot oder Entzug

Prüfung der Gültigkeit ausländischer Fahrerlaubnisse

Abwendung von Freiheitsstrafen und hohen Tagessätzen

Strategien zur Verkürzung der Sperrfrist für die Neuerteilung

Häufig gefragt

Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Verkehrsstrafrecht

Wann sollte ich einen Anwalt einschalten?

Sofort nach Erhalt einer Vorladung oder Anzeige. Je früher ich eingebunden bin, desto besser kann ich die Beweislage prüfen und Ihre Rechte schützen. Verzögerungen können zu Nachteilen in der Ermittlung führen.

Kann ich die Selbstanzeige nachholen?

Innerhalb von 24 Stunden kann eine Selbstanzeige bei kleineren Sachschäden (außerhalb des fließenden Verkehrs) strafmildernd wirken, führt aber nicht automatisch zur Straffreiheit.

Ab wie viel Promille ist der Führerschein weg?

Ab 1,1 ‰ (absolute Fahruntüchtigkeit) wird die Fahrerlaubnis in der Regel entzogen. Bei Ausfallerscheinungen oder Unfällen droht dies jedoch bereits ab 0,3 ‰.

Muss ich einer Blutabnahme zustimmen?

Sie müssen nicht aktiv mitwirken, aber die Polizei darf eine Blutprobe mittlerweile oft auch ohne richterlichen Beschluss anordnen, wenn Gefahr im Verzug ist oder der Verdacht einer Straftat besteht.

Was ist der Unterschied zwischen einer Ordnungswidrigkeit und einer Gefährdung?

Eine Gefährdung (§ 315c StGB) liegt vor, wenn zu einem groben Verkehrsverstoß eine „konkrete Gefahr“ für Leib, Leben oder fremde Sachen von bedeutendem Wert hinzukommt.

Gilt die Gefährdung nur für Autofahrer?

Nein, auch Radfahrer oder Kraftradfahrer können wegen Gefährdung des Straßenverkehrs belangt werden, wenn ihr Verhalten die gesetzlichen Kriterien erfüllt.

Was mache ich bei einer Anzeige „Aussage gegen Aussage“?

Schweigen Sie gegenüber der Polizei. Ein Anwalt kann die Glaubwürdigkeit des Zeugen prüfen und oft eine Einstellung des Verfahrens erreichen, wenn keine weiteren Beweise vorliegen.

Vorladung oder Strafbefehl erhalten?

Überlassen Sie Ihre Verteidigung nicht dem Zufall. Ich kläre die Beweislage und vertrete Sie gegenüber den Behörden.