Verkehrsstrafrecht — Verteidigung bei Verkehrsdelikten
Verkehrsstraftaten können existenzbedrohende Folgen haben. Ich verteidige Sie diskret und entschlossen — von der ersten Vorladung bis zum rechtskräftigen Urteil.
Vorwurf der Fahrerflucht? – Handeln Sie jetzt richtig
Strafverfahren, Punkte oder drohender Führerscheinentzug? Ich entwickle die optimale Verteidigungsstrategie für Ihren Fall.
Einsicht in die Ermittlungsakte & Prüfung der Vorwürfe
Abwendung oder Reduzierung von Fahrverboten
Verteidigung bei Sach- und Personenschäden
Kommunikation mit Polizei und Staatsanwaltschaft
Trunkenheit im Verkehr? – Sichern Sie Ihre Mobilität
Alkohol oder Drogen am Steuer? Ob Ordnungswidrigkeit oder Straftat – ich prüfe die Messverfahren und kämpfe für Ihren Führerschein.
Prüfung von Atemalkohol- und Bluttestergebnissen
Strategie zur Vermeidung von Sperrfristen & MPU
Verteidigung bei Erstverstößen und Wiederholungstätern
Vertretung gegenüber Fahrerlaubnisbehörde & Staatsanwaltschaft
Gefährdung des Straßenverkehrs?
– Verteidigung ist entscheidend
Ein riskantes Manöver oder ein Vorfahrtfehler wird schnell zur Straftat. Ich prüfe, ob tatsächlich eine "konkrete Gefahr" vorlag und schütze Sie vor harten Sanktionen.
Verteidigung bei "Rücksichtslosigkeit" & groben Fehlern
Abwendung von Führerscheinentzug und Sperrfristen
Akteneinsicht: Prüfung von Zeugenaussagen & Polizeiberichten
Strategien zur Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit
Vorwurf der Nötigung? – Ruhe bewahren und prüfen
Dichtes Auffahren oder Ausbremsen ist noch keine Nötigung. Ich prüfe die Beweislast und helfe Ihnen, ein Strafverfahren und den Verlust des Führerscheins zu verhindern.
Verteidigung bei Vorwurf von Drängeln & Lichthupe
Prüfung von Dashcam-Aufnahmen & Zeugenaussagen
Abwehr von Fahrverboten und Entzug der Fahrerlaubnis
Strategien zur Einstellung des Verfahrens
(oft mangels öffentlichem Interesse)
Fahren ohne Fahrerlaubnis? – Strafbefehl abwenden
Ob trotz Fahrverbot, nach Entzug oder ohne deutschen Führerschein:
Ich prüfe die Rechtslage und kämpfe gegen lange Sperrfristen und hohe Geldstrafen.
Verteidigung bei Fahren trotz Fahrverbot oder Entzug
Prüfung der Gültigkeit ausländischer Fahrerlaubnisse
Abwendung von Freiheitsstrafen und hohen Tagessätzen
Strategien zur Verkürzung der Sperrfrist für die Neuerteilung
Häufig gefragt
Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Verkehrsstrafrecht
Sofort nach Erhalt einer Vorladung oder Anzeige. Je früher ich eingebunden bin, desto besser kann ich die Beweislage prüfen und Ihre Rechte schützen. Verzögerungen können zu Nachteilen in der Ermittlung führen.
Innerhalb von 24 Stunden kann eine Selbstanzeige bei kleineren Sachschäden (außerhalb des fließenden Verkehrs) strafmildernd wirken, führt aber nicht automatisch zur Straffreiheit.
Ab 1,1 ‰ (absolute Fahruntüchtigkeit) wird die Fahrerlaubnis in der Regel entzogen. Bei Ausfallerscheinungen oder Unfällen droht dies jedoch bereits ab 0,3 ‰.
Sie müssen nicht aktiv mitwirken, aber die Polizei darf eine Blutprobe mittlerweile oft auch ohne richterlichen Beschluss anordnen, wenn Gefahr im Verzug ist oder der Verdacht einer Straftat besteht.
Eine Gefährdung (§ 315c StGB) liegt vor, wenn zu einem groben Verkehrsverstoß eine „konkrete Gefahr“ für Leib, Leben oder fremde Sachen von bedeutendem Wert hinzukommt.
Nein, auch Radfahrer oder Kraftradfahrer können wegen Gefährdung des Straßenverkehrs belangt werden, wenn ihr Verhalten die gesetzlichen Kriterien erfüllt.
Schweigen Sie gegenüber der Polizei. Ein Anwalt kann die Glaubwürdigkeit des Zeugen prüfen und oft eine Einstellung des Verfahrens erreichen, wenn keine weiteren Beweise vorliegen.
Vorladung oder Strafbefehl erhalten?
Überlassen Sie Ihre Verteidigung nicht dem Zufall. Ich kläre die Beweislage und vertrete Sie gegenüber den Behörden.
