Bußgeldverfahren
Ein Bußgeldbescheid ist ein Verwaltungsakt, dessen Bestandskraft mit Ablauf der
Einspruchsfrist eintritt, sofern nicht fristgerecht Einspruch eingelegt wird.
Die mit dem Bescheid verbundenen Folgen reichen über die festgesetzte Geldbuße hinaus:
Punkte im Fahreignungsregister, Fahrverbote und in wiederholten Fällen die Entziehung der
Fahrerlaubnis können in Betracht kommen. Eine sorgfältige rechtliche Prüfung des
Bescheids ist daher angezeigt, bevor von einem Einspruch abgesehen wird.
Im Rahmen der Prüfung wird zunächst untersucht, ob der Bußgeldbescheid den formalen
Anforderungen des Ordnungswidrigkeitengesetzes entspricht.
Hierzu zählen unter anderem die ordnungsgemäße Bekanntgabe, die Belehrung über das
Einspruchsrecht sowie die Einhaltung der Verfolgungsverjährung. Bei Geschwindigkeits- und
Abstandsmessungen sowie vergleichbaren technischen Verfahren ist von besonderer
Bedeutung, ob das eingesetzte Messverfahren ordnungsgemäß angewendet und das
Messgerät zum Zeitpunkt der Messung gültig geeicht war.
Fehler in diesem Bereich gehören zu den häufigsten Gründen für eine erfolgreiche
Anfechtung.
Wird gegen den Bescheid innerhalb der zweiwöchigen Frist Einspruch eingelegt, prüft die
Verwaltungsbehörde den Fall erneut.
Hält sie den Einspruch nicht für begründet, wird die Akte der Staatsanwaltschaft und sodann
dem zuständigen Amtsgericht zur Entscheidung im Hauptverfahren vorgelegt. Im
gerichtlichen Verfahren besteht die Möglichkeit, Beweisanträge zu stellen, etwa zur
Überprüfung der Messmethodik durch einen Sachverständigen, sowie Zeugen zu befragen.
Gegen eine amtsgerichtliche Entscheidung im Bußgeldverfahren ist unter bestimmten
Voraussetzungen die Rechtsbeschwerde zum Oberlandesgericht statthaft, insbesondere
wenn die Bedeutung der Sache dies erfordert oder die Fortbildung des Rechts geboten ist.
Die Entscheidung, ob gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt wird, sollte stets
auf Grundlage einer fundierten rechtlichen Bewertung der Erfolgsaussichten getroffen
werden.
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